Wer alleine im eigenen Auto sitzt, sollte auf das Tragen einer Maske verzichten, weil das Infektionsrisiko im Auto sehr gering ist.
Es gibt ein Verhüllungsverbot
Im § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist es geregelt: „Wer ein Kraftfahrzeugt führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nichtmehr erkennbar ist.“ Grund dafür ist die Identifizierbarkeit bei der Verkehrsüberwachung. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird stets vorsätzlich begangen und mit 60 Euro Bußgeld bestraft.